Bewertung von Grundvermögen
Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
- Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) - Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer) - Aktuelle Informationen zur Grundsteuer
Wichtiger Hinweis
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des neuen Grundsteuerrechts wurde ab 01. Dezember 2024 dem Finanzamt Zwiesel mit Außenstelle Viechtach übertragen. Insoweit werden künftig die Bescheide betreffend des neuen Grundsteuerrechts auch durch jenes ergehen. Einheitswertbescheide hingegen werden weiterhin von den Lagefinanzämtern erlassen.
Bitte wenden Sie sich künftig an das jeweils zuständige Finanzamt.
Ansprechpersonen Grundstücksbewertung
Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) | Telefon 0991 384 + Nebenstelle |
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Aholming, Auerbach, Außernzell, Bernried, Iggensbach, Moos, Niederalteich, Oberpöring, Otzing, Schaufling, Stephansposching | 811 |
Buchhofen, Grafling, Grattersdorf, Hunding, Plattling | 714 |
Deggendorf, Deggenau, Fischerdorf, Greising, Mietraching, Natternberg, Schaching, Seebach | 884, 815 |
Hengersberg, Metten, Offenberg | 806 |
Künzing | 815 |
Lalling, Osterhofen, Schöllnach, Wallerfing, Winzer | 857 |
Sachwertverfahren alle im Landkreis Deggendorf | 803 |