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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Wichtiger Hinweis

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des neuen Grundsteuerrechts wurde ab 01. Dezember 2024 dem Finanzamt Zwiesel mit Außenstelle Viechtach übertragen. Insoweit werden künftig die Bescheide betreffend des neuen Grundsteuerrechts auch durch jenes ergehen. Einheitswertbescheide hingegen werden weiterhin von den Lagefinanzämtern erlassen.
Bitte wenden Sie sich künftig an das jeweils zuständige Finanzamt.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 0991 384 + Nebenstelle
Aholming, Auerbach, Außernzell, Bernried, Iggensbach, Moos, Niederalteich, Oberpöring, Otzing, Schaufling, Stephansposching811
Buchhofen, Grafling, Grattersdorf, Hunding, Plattling714
Deggendorf, Deggenau, Fischerdorf, Greising, Mietraching, Natternberg, Schaching, Seebach884, 815
Hengersberg, Metten, Offenberg806
Künzing815
Lalling, Osterhofen, Schöllnach, Wallerfing, Winzer857
Sachwertverfahren alle im Landkreis Deggendorf803
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar