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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansprechpersonen

Aufgabenbereich Ansprechperson Hinweis E-Mail Telefon + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftliche Sachverständige Frau Stauber Mobil: 0173 8630578 als-vb.01@fa108.stv.bayern.de 09421 941-5901
Vermessungsbeamter Herr Groß Mobil: 0173 8635648 als-vb.01@fa108.stv.bayern.de 0991 384-810
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar