Bodenschätzung
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Ansprechperson | Hinweis | Telefon + Nebenstelle | |
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Amtlich landwirtschaftliche Sachverständige | Frau Stauber | Mobil: 0173 8630578 | als-vb.01@fa108.stv.bayern.de | 09421 941-5901 |
Vermessungsbeamter | Herr Groß | Mobil: 0173 8635648 | als-vb.01@fa108.stv.bayern.de | 0991 384-810 |