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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Deggendorf ist die Außenstelle Vilshofen des Finanzamts Passau.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Passau

SteuernummernAufgabenbereichDienststelleTelefon 0851 504 + Nebenstelle
153/800/00000 - 153/879/99999 Vilshofen2511, 2512, 2515, 2517, 2520, 2519, 2516, 2466, 2469
153/800/00000 - 153/879/99999 Einspruchsbearbeitung i.S. GrunderwerbsteuerVilshofen2517, 2511
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar