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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 0991 384 + Nebenstelle
108/296/00000 - 108/296/99999 A - Z Grenzpendler 590, 565
108/300/00000 - 108/370/99999 A - DOR 582
108/371/00000 - 108/416/99999 DOS - GD 420 *
108/417/00000 - 108/486/99999 GE - JAK 612 *
108/487/00000 - 108/539/99999 JAL - LEL 592
108/540/00000 - 108/571/99999 LEM - MH 585 *
108/572/00000 - 108/639/99999 MI - ROSZ 581
108/640/00000 - 108/719/99999 ROT - STOE 572
108/720/00000 - 108/786/99999 STOF - Z 196
108/798/00000 - 108/799/99999 A - Z Arbeitnehmende ohne Wohnsitz im Inland (beschränkte Steuerpflicht) 590, 565
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar