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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 0991 384 + Nebenstelle
108/296/00000 - 108/296/99999 A - Z Grenzpendler590, 565
108/300/00000 - 108/352/99999 A - B 582
108/353/00000 - 108/391/99999 C - ER 209
108/392/00000 - 108/430/99999 ES - GRAF 420
108/431/00000 - 108/490/99999 GRAG - J 583
108/491/00000 - 108/538/99999 K - LEH 612
108/539/00000 - 108/584/99999 LEI - ND 592
108/585/00000 - 108/610/99999 NE - PIE 585
108/611/00000 - 108/678/99999 PIF - SCHN 581
108/679/00000 - 108/731/99999 SCHO - TQ 572
108/732/00000 - 108/786/99999 TR - Z 196
108/798/00000 - 108/799/99999 A - Z Arbeitnehmende ohne Wohnsitz im Inland (beschränkte Steuerpflicht)590, 565
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar